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Rettungsmittel

Krankentransportwagen - KTW

Ein Krankentransportwagen (KTW) ist im Rettungsdienst für nicht-akute Transporte (im Gegensatz zu Notfällen) zuständig, zum Beispiel, wenn jemand krankheitsbedingt vom Hausarzt ins Krankenhaus eingewiesen wird und spezieller Einrichtungen (z.B. Trage zum Liegendtransport, Sauerstoff) und der qualifizierten Betreuung durch Fachpersonal bedarf. Umgangssprachlich wird leider häufig von Krankenwagen gesprochen, auch wenn ein Rettungswagen gemeint ist.

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Ausrüstung

Die Mindestausstattung eines KTW ist europaweit durch die Norm DIN EN 1789 vorgegeben. Sie besteht im wesentlichen aus Trage, Tragestuhl und einer medizinischen Basis-Ausstattung.

Besatzung

Die erforderliche Besatzung eines KTW wird in Deutschland durch die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer vorgegeben. Es handelt sich immer um mindestens zwei Personen, von denen der fachlich besser ausgebildete in den meisten Ländern ein Rettungssanitäter sein muss.

Einsatzbeispiele

Typische Einsatzanlässe für den Krankentransportwagen sind: Ein Krankentransportwagen fährt selten mit Wegerechtssignal (Blaulicht), ist aber für den Notfall (z.B. wenn alle Rettungswagen anderweitig belegt sind und der KTW als Reservefahrzeug zum Einsatz kommt) auch mit Blaulicht und Signalhorn ausgerüstet. Die Besatzung hat eine entsprechende Ausbildung und kann auch im Notfall eine Erstversorgung durchführen.