Pressenotiz
13.Feb.2007
Warnung vor Mitgliederwerbung für
″Luftrettungsverein″ an der Haustür
Im Landkreis Neunkirchen sind zur Zeit Drückerkolonnen unterwegs, die für eine Mitgliedschaft in einem ″Luftrettungsverein″ und um Spenden für die Stationierung eines zweiten Rettungshubschraubers werben.
Der Rettungszweckverband Saar weist aus diesem Anlass darauf hin, dass Rettungshubschrauber für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Luftrettungsverein. Maßgebend sei ausschließlich die medizinische Notwendigkeit. Die Kosten für rettungsdienstliche Einsätze des Rettungshubschraubers übernimmt in diesem Fall die Berufsgenossenschaft oder die gesetzliche oder private Krankenkasse.
Ebenso wie der gesamte bodengebundene öffentlich-rechtliche Rettungsdienst mit Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen, wird auch das staatlich vorgehaltene System der Luftrettung im Wesentlichen von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Für den Bereich des bodengebundenen Rettungsdienstes legt der Rettungszweckverband Saar die Anzahl und Stationierung von Einsatzfahrzeugen und Rettungswachen zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung nach Maßgabe des saarländischen Rettungsdienstgesetzes fest. Für die Luftrettung ist das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport verantwortlich. Die Durchführung der Luftrettung ist im Saarland dem ADAC übertragen.
Die Alarmierung erfolgt ausschließlich über die Rettungsleitstelle Saarland.
Weder die ADAC Luftrettung, noch das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport, noch der Rettungszweckverband Saar führen Sammlungen oder Befragungen an der Haustür durch.
Eine andere Frage ist die Absicherung der Rückholung aus dem Ausland im Krankheitsfall. Hier sollten die Bürgerinnen und Bürger prüfen, ob sie nicht schon über ihre eigene Krankenversicherung im Rahmen des Auslandsschutzes, über Schutzbriefe von Versicherungen oder Automobilclubs oder durch die Mitgliedschaft in einer Sanitätsorganisation dieses Risiko abgesichert haben.
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